Ins Visier geraten ist der Fall der gentechnisch veränderten Kartoffelsorte Victoria, die das Internationale Kartoffelinstitut in Lima in Zusammenarbeit mit Instituten und Firmen aus Großbritannien und den Niederlanden entwickelt hat.
Unter dem Vorwand der Entwicklungshilfe soll die gv-Kartoffel Victoria nun in Ruanda und Uganda vermarktet werden. KritikerInnen weisen darauf hin, dass damit vor allem neue Absatzmärkte erschlossen werden sollen und erinnern daran, dass die Einführung von gv-Kartoffeln in vielen Ländern aufgrund des großen Widerstands von Konsumenten und auch Produzenten gescheitert ist. Auch in Peru, wo die gv-Kartoffel Victoria entwickelt wurde, ist der Anbau verboten.
Das wirft wichtige Fragen auf: wer hat das Recht, die genetischen Ressourcen zu nutzen? Dürfen sich Institute und Firmen die Rechte zur kommerziellen Nutzung sichern? Welchen Ausgleich bekommen die Kleinbauern und die Regionen, die die genetische Vielfalt jahrhundertelang erhalten und bewahrt haben?
Es gibt zwar internationale Richtlinien und Regelungen, jedoch ist umstritten, wie diese interpretiert und ausgelegt werden sollen. Der Vorwurf der Biopiraterie durch internationale vernetzte Institute und Firmen ist also nicht von der Hand zu weisen.